Erziehungsbeistandschaft

Der Erziehungsbeistand unterstützt Schulkinder, Jugendliche oder junge Volljährige bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten. Oft liegt eine Kombination mehrerer Problemlagen vor. Bei der Arbeit mit dem einzelnen jungen Menschen wird besonders die soziale und emotionale Entwicklung gefördert und Defizite werden abgebaut. Dabei werden die personalen und die sozialen Ressourcen aktiviert, um das Selbstvertrauen zu erhöhen, tragfähige Bindungen zu befördern, Lern- und Leistungsmotivation zu stärken. Wichtig ist es, das soziale Umfeld einzubeziehen und den Bezug zur Familie aufrecht zu erhalten und zu festigen. Bei Bedarf werden die Personensorgeberechtigten beraten, um ihre Erziehungskompetenz zu stärken. Konkrete Ziele werden formuliert und im Rahmen regelmäßiger Reflektion evaluiert.

Erziehungsbeistandschaft leistet Hilfe zur Erziehung entsprechend des § 30 SGB VIII.

Bevor es soweit ist, müssen die Eltern bzw. andere Personensorgeberechtigte einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) stellen. Daraufhin wird ein Erziehungshilfeplan unter Mitwirkung aller Beteiligten erstellt. Der Sozialarbeiter, der die Beistandschaft realisiert, stimmt mit den Personensorgeberechtigten und dem jungen Menschen alle weiteren Schritte, Maßnahmen und Aktivitäten ab. Die Kosten werden vom Jugendamt getragen.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung: Telefon 0391/5978550 oder Mail.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.