Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung für die ganze Familie. Sie soll sicherstellen, dass die Betreuung und Erziehung der Kinder durch die Eltern gewährleistet ist, um die Situation der Kinder aktuell, langfristig und nachhaltig zu verbessern. Dafür ist es notwendig, mit dem gesamten Familiensystem und dem sozialen Umfeld zu arbeiten. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 31 des SGB VIII.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist im Grunde für alle Familien geeignet, die wegen unterschiedlichster Problemlagen, Schwierigkeiten mit der Betreuung und/oder Erziehung eines oder mehrerer Kinder haben oder in der die Kinder stark belastet sind. Zielgruppe sind ferner Familien, bei denen zu erwarten ist, dass mit Hilfe der SPFH die Notwendigkeit einer stationären Hilfe abgewendet werden kann.
Eine entsprechende Hilfe ist zunächst bei der zuständigen Mitarbeiterin/dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes zu beantragen.